Neues Jahr, neue Regel? Das Jahr 2026 steht im Zeichen der Veränderung – zumindest, wenn es um medizinisches Cannabis geht.
Es steht ein neuer Cannabis-Gesetzesentwurf im Raum, der bei vielen Patientinnen und Patienten für Unsicherheit sorgt. Die große Frage ist, ob sich der Alltag als Cannabispatient in diesem Jahr spürbar verändern könnte – oder ob zunächst alles beim Alten bleibt.
Was genau geplant ist, warum überhaupt über strengere Regeln gesprochen wird und was das konkret für dich bedeutet, erfährst du in diesem Ratgeber.
Cannabis als Medizin: Was gilt aktuell?
Bevor wir ins Detail gehen, werfen wir erst einmal einen Blick auf die aktuellen Gesetze rund um Cannabis.
Aktuelle Gesetzeslage seit der Teillegalisierung 2024
Seit der Teillegalisierung im April 2024 hat sich die rechtliche Einordnung von Cannabis in Deutschland grundlegend verändert. Cannabis gilt nicht mehr als Betäubungsmittel – weder für den Freizeitgebrauch noch für den medizinischen Einsatz.1
Seitdem ist es Erwachsenen in Deutschland erlaubt, bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenbedarf zu besitzen. Der private Anbau für den Eigenbedarf ist ebenfalls in begrenztem Umfang möglich.2
Zudem wurden sogenannte Cannabis Social Clubs (CSC) eingeführt. Diese Vereine dürfen ihren Mitgliedern gemeinschaftlich angebautes Cannabis zur Verfügung stellen – allerdings unter strengen Auflagen und nur für den Eigenkonsum.2
Auch wenn Cannabis legal ist, gelten im Straßenverkehr weiterhin strenge Regeln. Wer unter Cannabiseinfluss Auto fährt, riskiert den Führerschein. Schon geringe Mengen im Blut können rechtliche Probleme verursachen – das betrifft Freizeitkonsumenten genauso wie Patienten.
Autofahren mit medizinischem Cannabis

Der Konsum von Cannabis bleibt in bestimmten Bereichen weiterhin eingeschränkt oder verboten – dazu zählt auch der Arbeitsplatz. Besonders streng geregelt sind sogenannte Konsumverbotszonen: Im Umkreis von Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und ähnlichen Einrichtungen ist der Konsum grundsätzlich untersagt.
Bisherige Regeln für Cannabis-Patienten
Seit der Teillegalisierung 2024 hat sich für dich als Cannabispatient zunächst wenig geändert: Medizinisches Cannabis ist weiterhin verschreibungspflichtig, jedoch nicht mehr wie früher auf dem speziellen Betäubungsmittel-Rezept, sondern auf dem normalen. Die Verschreibung kann weiterhin von jedem Arzt erfolgen, ohne dass es eine enge Indikationsliste gibt. Das bedeutet, dein Arzt entscheidet individuell, ob in deinem Fall eine Therapie mit Cannabis sinnvoll ist.
Die Verschreibung war bisher flexibel möglich: Nach einem persönlichen Termin in der Praxis oder – je nach Arzt – auch per Videosprechstunde. Das Rezept konntest du wie gewohnt in der Apotheke einlösen oder dir das Medikament von einer spezialisierten Versandapotheke direkt nach Hause schicken lassen.
Trotz der rechtlichen Klarheit war die Versorgung im Alltag nicht immer reibungslos: Nicht alle Ärzte verschreiben medizinisches Cannabis und es kann immer wieder zu Lieferengpässen in Apotheken kommen.
So findest du den passenden Cannabisarzt

Die geplante Cannabis-Gesetzesänderung: Was ändert sich 2026?
Nach der großen Reform im Jahr 2024 ist die Debatte um medizinisches Cannabis noch nicht zu Ende. Bereits nach der Teillegalisierung haben Politik und Fachkreise begonnen, über weitere Anpassungen nachzudenken – vor allem, um Missbrauch zu verhindern und die Versorgung gezielter zu steuern.
Das Bundesgesundheitsministerium hat schon 2025 deshalb einen neuen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, der 2026 in Kraft treten könnte. Doch was genau soll sich ändern?
Geplante Änderungen des Medizinal-Cannabis-Gesetzes

Welche Regeln für die Cannabis-Verschreibung sollen sich ändern?
Künftig soll medizinisches Cannabis grundsätzlich nur noch nach persönlichem Kontakt in der Arztpraxis oder bei einem Hausbesuch verschrieben werden. Der Arzt prüft dabei deinen Gesundheitszustand, die Erkrankung und andere Medikamente – meist im Rahmen einer ausführlichen körperlichen Untersuchung und Anamnese.3
Bei jeder Verschreibung soll der Arzt regelmäßig auf mögliche Risiken und Nebenwirkungen von Cannabis hinweisen, v.a. auf Suchtgefahr und mögliche körperliche oder psychische Folgen, insbesondere wenn sich diese mit Dauer und Menge der Einnahme verändern können.3
Für Folgerezepte soll künftig gelten: Mindestens einmal im Jahr ist im Rahmen der Cannabistherapie ein persönlicher Termin beim Arzt Pflicht. Nach diesem jährlichen Termin sollst du dein Rezept für medizinisches Cannabis in den darauffolgenden Monaten auch per Videosprechstunde bekommen können. 3,4
Praxis für ganzheitliche Medizin in Stuttgart

Versandverbot für Medizinal-Cannabis
Im neuen Gesetzentwurf ist vorgesehen, den Versand von Medizinal-Cannabis zu verbieten. Das bedeutet: Ein einfaches Verschicken per Post direkt zu dir nach Hause soll künftig nicht mehr erlaubt sein. Stattdessen soll die persönliche Abholung in der Apotheke vor Ort wieder zum Regelfall werden. 3,4
Allerdings gibt es eine wichtige Ausnahme: Viele Apotheken bieten eigene Kurierdienste an, die Medikamente direkt nach Hause liefern – und diese Möglichkeit soll auch weiterhin bestehen bleiben. Ein Versand mit klassischen Paketdiensten oder Versandapotheken, wie es bisher oft der Fall war, wäre dagegen nicht mehr erlaubt.
Werbeverbot für medizinisches Cannabis
Bei der Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes ist vorgesehen, dass für medizinisches Cannabis künftig ein striktes Werbeverbot außerhalb von Fachkreisen gelten soll. Ein Werbeverbot gab es schon bisher durch das Heilmittelwerbegesetz. Neu ist, dass es jetzt ausdrücklich und noch strenger im Cannabis-Gesetz geregelt werden soll. Das bedeutet: Werbung, die sich an die Allgemeinheit richtet – zum Beispiel auf Internetplattformen, in sozialen Medien oder durch Anzeigen – soll nicht mehr zulässig sein. Ziel ist es, insbesondere junge Menschen nicht durch „einfache und schnelle“ Bestellmöglichkeiten oder vermeintlich harmlose Werbebotschaften zum Cannabiskonsum zu verleiten.4
Erlaubt bleiben soll die sachliche Information und Werbung ausschließlich innerhalb von Fachkreisen – also etwa unter Ärzten oder Apothekern. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass gesundheitliche Risiken und das Suchtpotenzial von Cannabis in der öffentlichen Wahrnehmung verharmlost werden und Cannabis nicht als harmloses Lifestyle-Produkt erscheint.

Preisbindung für Medizinal-Cannabis
Bislang unterscheiden sich die Preise für medizinisches Cannabis je nach Apotheke und Produkt oft deutlich – vor allem für Patienten, die selbst zahlen müssen, kann das spürbar ins Geld gehen. Im neuen Gesetzesentwurf ist deshalb geplant, die Preise für medizinisches Cannabis klarer zu regeln: Künftig soll es in die sogenannte Arzneimittelpreisverordnung aufgenommen werden.4
Das bedeutet, dass es für diese Arzneimittel einheitliche Preisvorgaben geben könnte – ähnlich wie bei vielen anderen verschreibungspflichtigen Medikamenten. Wie genau diese Preisbindung ausgestaltet wird und wie sie sich auf die Kosten für Patienten auswirkt, ist aktuell aber noch offen.
Warum wird das Cannabis-Gesetz verschärft?
Welche Probleme gibt es aktuell?
Seit der Teillegalisierung von Cannabis 2024 ist die Zahl der Verschreibungen für medizinisches Cannabis deutlich gestiegen – und damit auch der Import von Cannabisprodukten nach Deutschland. 3
Laut Gesetzesbegründung betrifft die Erhöhung der Verordnungen kaum die Versorgung schwer Erkrankter – denn die Verordnungen auf Kassenrezept haben nur im einstelligen Prozentbereich zugenommen. Die Politik befürchtet deshalb, dass es immer häufiger zu Missbrauch kommt.3
Der Kritikpunkt: Aus Sicht der Politik werden Cannabis-Rezepte teilweise zu leichtfertig ausgestellt, zum Beispiel ohne gründliche ärztliche Untersuchung oder Beratung.

Was will die Politik mit den Änderungen erreichen?
Mit der Gesetzesverschärfung soll die Verschreibung von medizinischem Cannabis wieder stärker kontrolliert und Missbrauch verhindert werden. Ziel ist es, dass Therapien sorgfältiger begleitet werden und Patienten regelmäßig persönlich untersucht und beraten werden. Gleichzeitig soll aber sichergestellt bleiben, dass Patienten weiterhin Zugang zu ihrer notwendigen Medikation haben.
Ein besonderes Problem sind unseriöse Online-Plattformen, auf denen Patienten nach dem Ausfüllen eines einfachen Fragebogens ein Rezept erhalten und sich Medizinal-Cannabis direkt nach Hause liefern lassen können – oft ohne persönlichen Kontakt zum Arzt. Das soll mit den geplanten neuen Regeln gezielt unterbunden werden.
Aktueller Stand: Wie weit ist der Gesetzesentwurf?
Vom Entwurf zum Gesetz: Was ist bisher passiert – und wie geht es weiter?
1. Beschluss im Bundeskabinett (Herbst 2025):
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf für die Neuregelung von medizinischem Cannabis verabschiedet und auf den Weg gebracht. 3
2. Erste Lesung im Bundestag (Dezember 2025):
Im Bundestag wurde der Entwurf erstmals öffentlich vorgestellt und diskutiert, ohne dass bereits inhaltlich abgestimmt wurde. 3
3. Beratung in den Fachausschüssen (aktuell, Stand 16. Januar 2026):
Der Entwurf wird aktuell in verschiedenen Ausschüssen (z. B. Gesundheit, Recht) im Detail geprüft. Hier können noch Änderungen, Ergänzungen oder Empfehlungen eingebracht werden. 5
4. Zweite und dritte Lesung im Bundestag (voraussichtlich Frühjahr 2026):
In diesen Sitzungen wird der Entwurf erneut beraten, diskutiert und schließlich abgestimmt. Änderungsanträge aus den Ausschüssen werden berücksichtigt.
5. Abstimmung im Bundesrat:
Nach der Verabschiedung im Bundestag muss auch der Bundesrat zustimmen. Erst dann kann das Gesetz in Kraft treten.
6. Inkrafttreten (frühestens ab Mitte 2026):
Das Gesetz tritt in Kraft, sobald es im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.
Wann ist mit einer endgültigen Entscheidung zu rechnen?
Nach aktuellem Stand könnte das neue Gesetz frühestens im zweiten Quartal 2026 beschlossen werden – allerdings nur, wenn es keine größeren Änderungen mehr gibt und das Verfahren zügig weiterläuft. Es kann aber auch länger dauern, falls es in den Ausschüssen noch Diskussionsbedarf oder Nachbesserungen gibt.
Wie wahrscheinlich ist, dass es keine Gesetzesnovellierung gibt?
Ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass der Gesetzesentwurf noch scheitert oder abgeschwächt wird – zum Beispiel, wenn Bundestag und Bundesrat sich nicht einigen oder viel Kritik aufkommt.
Momentan spricht aber vieles dafür, dass eine Gesetzesnovellierung grundsätzlich kommt. Dennoch zeigt sich nach der Anhörung im Gesundheitsausschuss, dass selbst die Union die geplanten strengen Regeln teilweise infrage stellt. Auch innerhalb der Koalition ist das Gesetz umstritten.5
Wie streng die neuen Regeln am Ende wirklich werden, entscheidet sich in den nächsten Monaten.

Welche Positionen vertreten Patienten, Ärzte und Fachkreise?
Die geplante Gesetzeänderung wird von verschiedenen Seiten unterschiedlich bewertet:6
• Patientenverbände warnen davor, dass die neuen Regeln zu Versorgungslücken führen könnten. Sie fürchten, dass Patienten am Ende schlechter an ihre Medikamente kommen oder benachteiligt werden.
• Die Bundesärztekammer (BÄK) unterstützt strengere Regeln, lehnt aber die Verordnung von Cannabisblüten grundsätzlich ab, da es ihrer Ansicht nach keine ausreichende wissenschaftliche Grundlage dafür gibt. Sie plädiert dafür, stattdessen auf fertige Cannabis-Arzneimittel oder Extrakte zu setzen und medizinisches Cannabis wieder als Betäubungsmittel einzustufen, um die Kontrolle zu erhöhen.
• Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) fordert, dass es bei allen Medikamenten mit Suchtpotenzial – also auch bei Medizinal-Cannabis – immer einen persönlichen Arztkontakt geben muss, bevor ein Rezept ausgestellt wird. Außerdem spricht sich die DHS für ein umfassendes Werbeverbot und einen stärkeren Schutz von Jugendlichen und Verbrauchern aus.
• Die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) warnt vor einer Überregulierung. Sie sieht das Risiko, dass Patienten durch die neuen Regeln benachteiligt werden könnten – etwa, wenn telemedizinische Angebote eingeschränkt werden, die auch für viele ernsthaft Erkrankte wichtig sind.
• Der Deutsche Apothekenverband (ABDA) kritisiert, dass die geplanten Regeln neue Schlupflöcher schaffen könnten – zum Beispiel, wenn Blüten und Extrakte unterschiedlich streng behandelt werden. Er fordert, dass alle Cannabisprodukte einheitlich reguliert werden.
• Der Bund Deutscher Cannabis-Patienten (BDCan) spricht sich für ein striktes Werbeverbot aus, warnt aber ebenfalls davor, dass Patienten durch das Gesetz nicht schlechter gestellt werden dürfen.
Was können die neuen Regeln konkret für Cannabispatienten bedeuten?
Auch wenn noch nichts endgültig beschlossen ist, fragen sich viele: Muss ich mich als Patient jetzt schon auf Änderungen einstellen? Hier findest du die wichtigsten Punkte, die für dich relevant sein könnten.
Sollte ich als Patient schon jetzt aktiv werden?
Im Moment musst du als Patient nichts an deinem bisherigen Ablauf ändern. Die geplanten Anpassungen betreffen vor allem Apotheken, Ärzte und Dienstleister.
Trotzdem kann es sinnvoll sein, schon jetzt mit deinem behandelnden Arzt über die möglichen neuen Regeln zu sprechen – besonders, wenn du bisher Rezepte per Videosprechstunde bekommen hast oder einen Arzt hast, der weiter entfernt ist. So kannst du frühzeitig klären, welche Möglichkeiten dein Arzt künftig für persönliche Termine anbietet – also ob du einen Praxisbesuch machen musst oder ob auch Hausbesuche möglich sind.
Falls du Sorge hast, dass die Anreise zum aktuellen Arzt zu aufwendig wird, informiere dich vorsorglich über Alternativen in deiner Nähe.

Praxis für ganzheitliche Medizin in Stuttgart

Zukünftiger Alltag mit Cannabis-Rezept: Was würde sich ändern?
Für den Fall, dass das Gesetz in dieser aktuellen Form durchgebracht wird, könnte das für deinen Alltag als Cannabis-Patient bedeuten:
• Du musst voraussichtlich persönlich zum Arzt – mindestens einmal im Jahr, eventuell auch öfter. Die Telemedizin soll zwar nicht komplett wegfallen, aber ein persönlicher Kontakt wird wahrscheinlich verpflichtend.
• Für die Erstverschreibung von medizinischem Cannabis soll ein persönlicher Termin beim Arzt erforderlich werden.
• Die Preise für medizinisches Cannabis könnten künftig einheitlicher werden – eine gute Nachricht für alle Selbstzahler.
• Durch das geplante Versandverbot wäre medizinisches Cannabis nur noch in der Apotheke vor Ort oder per Apothekenkurier erhältlich.
Wie ich mich als Arzt auf mögliche Neuerungen vorbereite
Auch ich als Arzt stehe vor neuen Herausforderungen durch die aktuelle Gesetzeslage. Deshalb ist es mir in meiner neuen Praxis in Stuttgart besonders wichtig, für meine Patienten persönlich da zu sein.
Zusätzlich biete ich auch weiter Videosprechstunden zur Therapiebegleitung an. Durch meine gute Vernetzung in der Region unterstütze ich meine Patienten, falls es bei der Versorgung zu Herausforderungen kommt. Damit möchte ich sicherstellen, dass meine Patienten auch bei Veränderungen weiterhin gut begleitet und versorgt sind.
Trotz Gesetzesänderung entspannt durch 2026
Auch wenn sich einiges ändern könnte: Mit guter Information und einer offenen Kommunikation mit deinem Arzt kannst du gelassen bleiben. Verlasse dich am besten auf offizielle und seriöse Quellen wie die Seite vom Bundestag, um immer auf dem neuesten Stand zu sein.
Bleib aufmerksam für neue Entwicklungen, aber lass dich nicht verunsichern – schließlich sind viele Details noch offen. Ob Telemedizin überhaupt so stark eingeschränkt wird ist ebenso wenig sicher wie das Versandverbot. Sprich bei Unsicherheiten frühzeitig deinen Arzt oder deine Apotheke an, um mögliche Optionen abzuklären.
Eines ist sicher: 2026 bleibt ein spannendes Jahr – sowohl für Cannabispatienten als auch für Ärzte.
Diese Informationen dienen lediglich der allgemeinen Aufklärung und ersetzen keine rechtliche Beratung. Es handelt sich nicht um eine verbindliche juristische Einschätzung, und der Text wurde nicht von einem Anwalt erstellt. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten solltest du dich an einen Rechtsanwalt oder eine andere juristische Fachkraft wenden.
2 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG), § 3 Erlaubter Besitz von Cannabis. Online verfügbar unter: https://www.gesetze-im-internet.de/kcang/__3.html (abgerufen am 15. Januar 2026 )
3 Deutscher Bundestag (2025): Bundestag berät geplante Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz. Meldung vom 19.12.2025. Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2025/kw51-de-cannabis-1129260 (abgerufen am 19.01.2026)
4 Deutscher Bundestag (2025): Gesetzentwurf: Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes. Drucksache 21/3061, 03.12.2025. Online verfügbar unter: https://dserver.bundestag.de/btd/21/030/2103061.pdf (abgreufen am 19.01.2026)
5 Legal Tribune Online (2026): „Union stellt strenge Regeln für Medizinal-Cannabis auf den Prüfstand.“ Meldung vom 17.01.2026. Online verfügbar unter: https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/medizinal-cannabis-anhoerung-bundestag-telemedizin-rezept-arzt-versand-warken (abgerufen am 20.01.2026)
6 Deutscher Bundestag (2026): Gesundheit/Anhörung – Experten bewerten geplante Änderungen beim Medizinal-Cannabisgesetz. Meldung vom 15.01.2026. Online verfügbar unter: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw03-pa-gesundheit-1135486 (abgerufen am 19.01.2026)





